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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06   

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https://dejure.org/2006,4771
LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06 (https://dejure.org/2006,4771)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.2006 - 8 Sa 245/06 (https://dejure.org/2006,4771)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 2006 - 8 Sa 245/06 (https://dejure.org/2006,4771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers oder seiner Vertreter; Beleidigung durch einen offenen Brief; Folgen des Vorliegens einer an objektiven Fakten orientierten "Retourkutsche"

  • prot-in.de
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete außerordentliche Kündigung bei Retourkutsche gegenüber Anwürfen des Betriebsratsvorsitzenden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Offener Brief als Kündigungsgrund

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Offener Brief rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
    Auch eine verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der bei der Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und ihrer möglichen Verletzung zu beachtenden Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 = BVerfGE 92, 266 und 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92, sowie BAG Urteile vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 = EzA KSchG § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65, vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
    Auch eine verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der bei der Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und ihrer möglichen Verletzung zu beachtenden Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 = BVerfGE 92, 266 und 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92, sowie BAG Urteile vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 = EzA KSchG § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65, vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
    Auch eine verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der bei der Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und ihrer möglichen Verletzung zu beachtenden Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 = BVerfGE 92, 266 und 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92, sowie BAG Urteile vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 = EzA KSchG § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65, vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
    Auch eine verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der bei der Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und ihrer möglichen Verletzung zu beachtenden Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 = BVerfGE 92, 266 und 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92, sowie BAG Urteile vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 = EzA KSchG § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65, vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
    Auch eine verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der bei der Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und ihrer möglichen Verletzung zu beachtenden Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 = BVerfGE 92, 266 und 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92, sowie BAG Urteile vom 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 = EzA KSchG § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65, vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05).
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